Pferdetransporte Nallaweg Pferdetransporte mit Herz und Verstand
Pferdetransporte Nallaweg Pferdetransporte mit Herz und Verstand
AGB´s (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Transporte
1. Be- und Entladung:
  • Jede Be- und Entladung wird vom Besitzer oder einem Beauftragten vorgenommen.
  • Bei Be- und Entladung durch uns besteht nur dann eine Haftung durch uns, wenn mindestens grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
  • Sollten Beschädigungen an Hilfsmitteln, Betriebsmitteln oder dem Personal entstehen, so haftet hierfür die Tierhalterhaftpflichtversicherung des Tierhalters in vollem Umfang oder der Tierhalter selbst.
2. Fütterung:
  • Fütterung während des Transportes obliegt uns. Das Futter hierzu ist vom Kunden mitzugeben.
  • Futterpausen werden nach dem aktuellen Tierschutzgesetz eingelegt.
  • Jedes Pferd muß vor Transportbeginn normal gefüttert werden ( idealer Weise vor einem Langzeittransport mit leicht verdaulichem Mash und Beigabe von Öl). Dieses obliegt dem Besitzer oder einem Bevollmächtigten.
  • Die gewohnten Fütterungszeiten sind uns (bei längeren Transporten) mitzuteilen.
3. Haftung:
  • Jedes von uns beförderte Pferd ist im Rahmen der Güterschadenhaftpflicht nach § 7a GüKG mit bis zu 144 SZR (Sonderziehungsrechte) pro Kilogramm versichert.
  • Als Normalsatz der Versicherungsleistung gelten 40 SZR/kg, sofern nichts anderes schriftlich im Frachtbrief vermerkt wurde.
  • Die Haftung für Beschädigung ist nach §427 HGB ausgeschlossen, wenn sich das Pferd unbändig aufführt oder bereits vor dem Transport in einer Weise erkrankt ist, die die Transportsicherheit des Pferdes wesentlich beeinträchtigt (Notfalltransporte) und die schriftlich zu erteilenden besonderen Weisungen befolgt wurden.. Die Haftung für Verlust (abhandenkommen) und Verspätung sind hiervon nicht betroffen.
  • Vom Pferd verursachte Schäden am Transportmittel oder an Hilfsmitteln trägt in jedem Fall der Besitzer oder dessen Tierhalterhaftpflichtversicherung.
  • Für mitgeführtes Zubehör wie z.B. Sättel, Zaumzeug u.ä. gilt die gleiche Haftung wie für die Pferde, jedoch ohne den entsprechenden Einschränkungen. Ebenso gilt der gleiche vereinbarte Haftungssatz.
  • Es besteht ein genereller Haftungsausschluss bei: Naturkatastrophen, Kernenergie, Krieg, kriegsähnlichen Ereignissen, Bürgerkrieg, inneren Unruhen, Streik, Aussperrung, terroristischen Gewaltakten, Verfügung von hoher Hand sowie Wegnahme oder Beschlagnahme seitens einer staatlich anerkannten Macht.
4. Zahlung
  • Alle Zahlungen erfolgen ausschließlich stets bar spätestens bei Entladung des Pferdes/ der Pferde.
  • Es kann auch eine Überweisung vorgenommen werden, die aber stets im Voraus getätigt werden muß. Bei Langzeittransporten behalten wir uns vor, eine Vorauszahlung zu verlangen ( vorwiegend nur bei grenzüberschreitenden Transporten! ). Hierzu werden dem Kunden vorher unsere Bankverbindungsdaten mitgeteilt.
  • Bei Zahlung per Rechnung (nur bei Stammkunden und Notfalltransporten!) warten Sie bitte die Rechnung ab.
5. Durchführung:
  • Alle Transporte werden ausschließlich aufgrund der neuesten TierschutztransportVO durchgeführt. Zum Transport muss grundsätzlich der entsprechende Equidenpass/ Pferdepass mitgeführt werden.
  • Ohne Equidenpass/ Pferdepass kein Transport!
  • Transporte von Fohlen mit einem Alter von einem Jahr müssen vorher angekündigt werden. Dies gilt insbesondere für Fohlen, die zum ersten male transportiert werden.
  • Die zu transportierten Pferde ( auch Fohlen! ) müssen halfterführig sein und den angebundenen Zustand kennen.
  • Sollten die Fohlen/Pferde diese Voraussetzung nicht haben, kann der Transport von uns abgelehnt werden und es wird der volle Fahrpreis fällig.
  • Beim Transport von tragenden Stuten sollte uns dieser Zustand bitte sofort angezeigt werden und uns der fortgeschrittene Zeitraum ( wievielter Monat ?) bekannt gegeben werden.
6. Mitnahme von Personen:
  • Mitnahme von Personen erfolgt stets ohne Aufpreis und auf eigene Gefahr.
  • Sie bedarf der Zustimmung des Fahrers und des Geschäftsführers.
7. Gerichtsstand:
  • Im Streitfall ist der Gerichtsstand Berlin.
8. Bilder und Videos:
  • Bilder und /oder Videos die vor, während oder nach dem Transport erstellt werden,sind uneingeschrängtes Eigentum (auch nach dem Urheberrecht!) der erstellenden Person oder der ausführenden Firma. Einschränkende Vereinbarungen sind hiervon unabhängig.
9. Salvatorische Klausel:
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt davon die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen und undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vetragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
  • Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die AGB als lückenhaft erweisen.
Stand: Februar 2013
Diese Stute mag für gewöhnlich Männer nicht so gerne, man sieht was wir für einen Draht zu den Pferden aufbauen.

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Pferdetransporte Nallaweg

Inh. Bernd - Uwe Nallaweg
Altenbraker Str. 27
12051 Berlin

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